Formale Richtlinien und Voraussetzungen

Wichtige Hinweise für Sie:

  1. Laden Sie das Formular zur Anmeldung zur Abschlussprüfung herunter.
  2. Stellen Sie sicher, dass Ihre Erstbetreuung von einer Person übernommen wird, die aktiv im MAP-Studiengang lehrt. Ausnahmen sind vom Prüfungsausschuss des Studiengangs zu genehmigen.
  3. Sofern Sie für das Zweitgutachten extern Betreuer ansprechen, sollten diese mindestens über einen Master-Abschluss oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen.
  4. Diskutieren Sie Ihre Themenvorschläge immer mit Ihrem Erstbetreuer.
  5. Falls Sie mit einem Unternehmen schreiben und Ihr Unternehmenspartner Geheimhaltung wünscht, klären Sie dies vor Beginn Ihrer Arbeit mit Ihrem Erstbetreuer. Idealerweise sollte Ihre Arbeit jedoch für den wissenschaftlichen Diskurs offen sein.
  6. Sie können Ihre Arbeit entweder auf Deutsch oder, nach Rücksprache, auf Englisch verfassen.

Zulassung zur Masterarbeit

Wenn Sie nach der Studien-und Prüfungsordnung 20152 studieren (Immatrikulation ab Wintersemester 2015/16) gilt folgendes:

Zur Masterarbeit wird zugelassen, wer alle Module der ersten zwei Studienplansemester im Umfang von 61 Leistungspunkten erfolgreich abgeschlossen und sich bis spätestens zum Ende des 2. Studienplansemesters in der Prüfungsverwaltung angemeldet hat.

Ein Kandidat oder Kandidatin kann auch zugelassen werden, wenn

  • er oder sie Module im Gesamtumfang von fünf Leistungspunkten noch nicht erfolgreich abgeschlossen hat und
  • der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Module im Semester, in dem die Masterarbeit geschrieben wird, möglich und zu erwarten ist und
  • Art und Umfang der noch fehlenden Modulprüfungen die Anfertigung der Masterarbeit fachlich und zeitlich nicht wesentlich beeinträchtigen.

Wenn Sie nach der Studien-und Prüfungsordnung 20172 studieren (Immatrikulation ab Wintersemester 2017/18) gilt folgendes:

Zur Masterarbeit wird zugelassen, wer alle Module der ersten beiden Studienplansemester im Umfang von 61 Leistungspunkten erfolgreich abgeschlossen und sich bis spätestens zum jeweils festgelegten Ende des zweiten Studienplansemesters in der Prüfungsverwaltung angemeldet hat. Ein/eine Kandidat_in kann auch zugelassen werden, wenn er/sie Module im Gesamtumfang von bis zu zehn Leistungspunkten noch nicht erfolgreich abgeschlossen hat.

Zeitpunkt und Dauer

Für die Studien-und Prüfungsordnung 20152 (Immatrikulation ab Wintersemester 2015/16) gilt folgendes:

Die Masterarbeit wird grundsätzlich ab dem 15. Mai für das Sommersemester und dem 15. November für das Wintersemester in einer Bearbeitungszeit von 15 Wochen angefertigt.

Für die Studien-und Prüfungsordnung 20172 (Immatrikulation ab Wintersemester 2017/18) gilt folgendes:

Die Masterarbeit wird semesterbegleitend und grundsätzlich ab dem 15. Mai für das Sommersemester und dem 15. November für das Wintersemester in einer Bearbeitungszeit von 16 Wochen angefertigt.

Wahl der Prüfungskomission

  • Die Anforderungen des §32 Abs. 2 BerlHG müssen erfüllt sein, d.h. Prüfungsleistungen dürfen nur von Personen bewertet werden, die selbst mindestens durch die Prüfung festzustellende Qualifikation haben.
  • Auf dem Antrag zur Zulassung zur Masterarbeit holen Sie das Einverständnis von Ihren gewünschten Erst- und Zweitbetreuern ein. Die Anforderungenen an Erst- und Zweitbetreuer (Prüfer) sind im § 20 Abs. 2 der RStPO (Rahmenstudien- und prüfungsordnung) geregelt.

Antrag einreichen

Reichen Sie den unterschriebenen Zulassungsantrag [PDF] fristgerecht bei der Fachbereichsverwaltung ein.

Zu einem vollständig ausgefüllten Antrag gehören

  • die Namen und Unterschriften der betreuenden Professor_innen
  • die Unterschrift des Erstbetreuers (vom Zweitbetreuer reicht eine ausgedruckte und dem Antrag beigefügte E-Mail-Bestätigung)
  • Viele Professor_innen benötigen ein Exposé, bevor sie einer Betreuung zustimmen. Bitte berücksichtigen Sie dies und bereiten es rechtzeitig vor.

Formale Anforderungen und Hinweise während der Bearbeitung

  • Krankenschein ist innerhalb von 3 Werktagen einzureichen. Der Abgabetermin verlängert sich entsprechend der Krankentage. Eine Verlängerung erfolgt einmalig für maximal 7 Kalendertage. Wird der Zeitraum von 7 Kalendertagen überschritten, erfolgt eine weitere Verlängerung nur bei Vorlage eines amtsärztlichen Attestes. Das Attest kann im Einzelfall vom Prüfungsausschuss auch bereits bei der ersten Krankschreibung angefordert werden.
  • Themenrückgabe kann einmalig und innerhalb der ersten sechs Wochen der Bearbeitungzeit zurückgegeben werden (Formular).
  • Geringfügige Veränderungen am Thema ist nur mit dem Erstprüfer bzw. dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses abzustimmen und ein Antrag auf Titeländerung zu stellen (Titeländerung).
  • Verlängerung des Abgabetermins ist nur möglich, wenn infolge höherer Gewalt, d.h. durch erhebliche, vom Kandidaten/in nicht zu vertretende und zu Beginn der Bearbeitung nicht vorhersehbare Ereignisse die Fertigstellung der Masterarbeit im vorgesehenen Zeitraum nicht möglich ist. Diese ist spätestens vier Wochen vor dem Abgabetermin zu beantragen (Formular).
  • Neues Deckblatt - nutzen Sie bitte zukünftig dieses Formular 
  • Vertraulichkeitsvereinbarung - dieses Formular legen Sie bitte ausgefüllt bei Abgabe der Arbeit mit vor.
  • Einreichung Dokumente - bitte senden Sie die Dokumente digital an Ihre Fachbereichsverwaltung

Abgabe der Abschlussarbeit (zur Zeit ausschließlich und bis auf Widerruf Online-Abgabe)

Bei der Fachbereichsverwaltung sind spätestens zum Abgabetermin folgende Unterlagen einzureichen:

  • Von Ihrer HTW Email Adresse senden Sie Ihre Abschlussarbeit als PDF an die Fachbereichsverwaltung
  • die PDF sollte Namen, Matrikel Nummer und Studiengang im Namen enthalten.
  • die Eidessstattliche Erklärung muss unterschrieben und in der PDF Datei eingebunden sein.

Wird die Abschlussarbeit nicht fristgemäß abgegeben und liegen keine Gründe für das Versäumnis vor, die Sie zu vertreten haben, so ist die Abschlussarbeit mit „nicht ausreichend“ (5,0) zu bewerten.