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Formale Richtlinien und Voraussetzungen

Ihre Masterarbeit im MAP – von der Anmeldung bis zum Kolloquium

Hier finden Sie die wichtigsten Termine, Voraussetzungen und formalen Schritte für die Masterarbeit im Studiengang Arbeits- und Personalmanagement. Lesen Sie die Seite bitte frühzeitig und nicht erst kurz vor der Anmeldung oder Abgabe.

Der Ablauf in sechs Schritten

  1. Thema und Prüfer*innen finden

    Entwickeln Sie einen ersten Themenvorschlag und besprechen Sie ihn frühzeitig mit Ihrer gewünschten Erstbetreuung. Klären Sie auch, wer das Zweitgutachten übernehmen kann.

  2. Zusagen einholen

    Lassen Sie sich von beiden gewünschten Gutachter*innen schriftlich bestätigen, dass sie die Begutachtung übernehmen. Die endgültige Bestellung erfolgt erst durch den Prüfungsausschuss MAP.

  3. Fristgerecht in Moodle anmelden

    Schreiben Sie sich selbstständig in den Moodle-Kurs zur MAP-Masterarbeit ein und laden Sie die geforderten Unterlagen vollständig hoch.

  4. Zulassungsbescheid abwarten

    Beginnen Sie die offizielle Bearbeitungszeit erst, wenn Thema, Prüfungskommission, Bearbeitungsbeginn und Abgabetermin durch den Prüfungsausschuss festgelegt wurden.

  5. Masterarbeit bearbeiten

    Halten Sie Kontakt mit Ihrer Erstbetreuung. Beantragen Sie Themenänderungen, Fristverlängerungen oder einen Nachteilsausgleich rechtzeitig und immer über die vorgesehenen Verfahren.

  6. Digital abgeben und Kolloquium absolvieren

    Reichen Sie die vollständige PDF fristgerecht über Ihre HTW-E-Mail-Adresse ein. Nach bestandener Masterarbeit und Abschluss aller erforderlichen Module folgt das Kolloquium.

Prüfer*innen auswählen

Erstgutachter*in

  • muss grundsätzlich Professor*in der HTW Berlin sein
  • betreut die Masterarbeit und erstellt das Erstgutachten
  • kann aus dem MAP oder aus einem anderen Studiengang der HTW Berlin kommen
  • eine Betreuung durch MAP-Lehrende ist wegen der fachlichen Anbindung in der Regel sinnvoll, aber nicht zwingend

Zweitgutachter*in

  • kann Professor*in oder eine andere prüfungsberechtigte Person sein
  • kann auch von außerhalb der HTW Berlin kommen
  • muss in beruflicher Praxis und Ausbildung erfahren sein
  • muss mindestens über den mit der Masterprüfung angestrebten oder einen gleichwertigen akademischen Grad verfügen
Kein Anspruch auf eine bestimmte Prüfungskommission: Sie schlagen Thema sowie Erst- und Zweitgutachter*in vor. Der Prüfungsausschuss MAP prüft den Vorschlag und bestellt die Prüfungskommission. Eine E-Mail-Zusage der gewünschten Gutachter*innen ersetzt diese formale Bestellung nicht.

Was muss in den Bestätigungs-E-Mails stehen?

  • Ihr Vor- und Nachname
  • der vollständige Arbeitstitel beziehungsweise das vorgesehene Thema
  • das Semester, in dem Sie die Masterarbeit schreiben
  • die ausdrückliche Zusage, das Erst- oder Zweitgutachten zu übernehmen

HTW-Gutachter*innen sollen die Bestätigung von ihrer offiziellen HTW-E-Mail-Adresse senden. Bei externen Zweitgutachter*innen verwenden Sie bitte eine offizielle dienstliche oder institutionelle E-Mail-Adresse.

Zulassung zur Masterarbeit

Welche Studien- und Prüfungsordnung für Sie gilt, können Sie Ihrer Immatrikulation beziehungsweise Ihren Studienunterlagen entnehmen. Die folgenden Hauptregelungen beziehen sich auf die MAP-StuPO 2017 in der Fassung der Änderung von 2022.

Reguläre Zulassung nach der StuPO 2017

Für die Zulassung müssen Sie

  • die Module der ersten beiden Studienplansemester im Umfang von 61 Leistungspunkten erfolgreich abgeschlossen haben und
  • den Antrag innerhalb der veröffentlichten Frist vollständig über den MAP-Moodle-Kurs einreichen.

Zulassung mit noch offenen Modulen

Eine Zulassung kann auch erfolgen, wenn noch Module im Umfang von insgesamt bis zu zehn Leistungspunkten nicht erfolgreich abgeschlossen sind. Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss MAP.

Antrag ausschließlich über Moodle

  1. Schreiben Sie sich innerhalb der veröffentlichten Frist selbstständig in den MAP-Moodle-Kurs ein.
  2. Laden Sie dort die Bestätigungen Ihrer gewünschten Erst- und Zweitgutachter*innen hoch. Eine zusätzliche Antragstellung per E-Mail ist nicht erforderlich.
  3. Beide Bestätigungen müssen Ihren Vor- und Nachnamen, das Thema der Arbeit und das Semester der Abschlussarbeit enthalten.
  4. Bestätigungen von HTW-Gutachter*innen müssen von und an offizielle HTW-E-Mail-Adressen gesendet worden sein. Bei externen Zweitgutachter*innen ist eine offizielle dienstliche oder institutionelle E-Mail-Adresse zu verwenden.
  5. Prüfen Sie Ihre HTW-E-Mails regelmäßig. Die formale Zulassung mit Thema, Prüfungskommission, Bearbeitungsbeginn und Abgabetermin wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Vor der Anmeldung: Exposé einplanen

Das Exposé umfasst im MAP in der Regel drei bis fünf Seiten. Anforderungen einzelner Betreuender können abweichen. Planen Sie deshalb frühzeitig zwei bis drei Überarbeitungsrunden ein. Der vorläufige Zeitplan sollte die gesamte Bearbeitungszeit von 16 Wochen abbilden und zwei bis drei Wochen Puffer enthalten.

Sprache und Praxisarbeiten

Sprache der Masterarbeit

Die Studiengangssprache im MAP ist Deutsch. Die Masterarbeit ist deshalb grundsätzlich in deutscher Sprache zu verfassen.

Ausnahmen nur vor Beginn: Eine Masterarbeit in einer anderen Sprache ist nur in einem begründeten Ausnahmefall möglich. Die Ausnahme muss vor dem offiziellen Beginn der Bearbeitungszeit durch den Prüfungsausschuss MAP genehmigt worden sein. Eine Absprache allein mit der Betreuung reicht nicht aus.

Praxisarbeit mit einem Unternehmen

Für eine Masterarbeit in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen ist keine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich. Klären Sie vor der Anmeldung schriftlich, ob Sie die benötigten Daten erheben, auswerten und in der Masterarbeit verwenden dürfen und ob die vollständige Arbeit den Gutachter*innen und den zuständigen Stellen der HTW Berlin zugänglich gemacht werden kann.

Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)

  • Professor*innen beziehungsweise die HTW Berlin werden in der Regel nicht Vertragspartner und unterzeichnen solche Vereinbarungen grundsätzlich nicht für Studierende.
  • Eine NDA kann rechtliche Pflichten und Haftungsrisiken auslösen. Prüfen Sie die Regelungen daher vor der Unterzeichnung sorgfältig und lassen Sie sich bei Bedarf unabhängig rechtlich beraten.
  • Die Vereinbarung darf die vollständige Begutachtung, die digitale Abgabe, die prüfungsrechtliche Dokumentation und die Durchführung des Kolloquiums nicht verhindern oder einschränken.
  • Ihre Gutachter*innen und die zuständigen Stellen der HTW Berlin müssen die vollständige Masterarbeit im Rahmen des Prüfungsverfahrens erhalten und verarbeiten können.
  • Die Betreuung und die MAP-Verwaltung prüfen keine Vertragsklauseln und übernehmen keine Verantwortung für private Vereinbarungen zwischen Studierenden und Unternehmen.
Auswirkung auf das Kolloquium: Liegt eine Geheimhaltungsvereinbarung vor, findet das Kolloquium nach der RStPO nicht hochschulöffentlich statt. Auch ohne Geheimhaltungsvereinbarung können Sie der Hochschulöffentlichkeit des Kolloquiums widersprechen.

Während der Bearbeitung

Bearbeitungszeit

Nach der StuPO 2017 beträgt die Bearbeitungszeit 16 Wochen. Das Modul Masterarbeit und Abschlusskolloquium umfasst insgesamt 20 Leistungspunkte. Beginn und Ende werden durch den Prüfungsausschuss schriftlich festgelegt. Maßgeblich ist immer der Termin in Ihrem Zulassungsbescheid.

Thema zurückgeben

Sie können das Thema nur einmal und nur innerhalb der ersten Hälfte der Bearbeitungszeit zurückgeben. Bei einer Bearbeitungszeit von 16 Wochen bedeutet das: innerhalb der ersten acht Wochen. Anschließend werden ein neues Thema und die Prüfungskommission unverzüglich neu festgelegt. Sprechen Sie vorher mit Ihrer Erstbetreuung und dem Vorsitz des Prüfungsausschusses MAP.

Formular: Antrag auf Themenrückgabe

Titel ändern

Eine geringfügige Präzisierung des Titels ist ohne Themenrückgabe möglich. Stimmen Sie die Änderung mit Ihrer Erstgutachterin oder Ihrem Erstgutachter ab und leiten Sie die entsprechende Bestätigungs-E-Mail an die Fachbereichsverwaltung weiter.

Bei einer größeren inhaltlichen Änderung ist ein förmlicher Antrag an den Prüfungsausschuss erforderlich. Klären Sie vorab mit Ihrer Erstbetreuung, ob es sich noch um eine Titelpräzisierung oder bereits um eine Änderung des genehmigten Themas handelt.

Verlängerung der Bearbeitungszeit

Eine Verlängerung ist nur bei erheblichen, von Ihnen nicht zu vertretenden und bei Beginn der Bearbeitungszeit nicht vorhersehbaren Ereignissen möglich. Stellen Sie den Antrag möglichst frühzeitig, in der Regel spätestens vier Wochen vor dem Abgabetermin. Wird der Grund erst später bekannt, muss der Antrag unverzüglich nach Bekanntwerden gestellt werden.

Die Bearbeitungszeit darf höchstens auf das Doppelte verlängert werden. Bei einer regulären Bearbeitungszeit von 16 Wochen sind damit insgesamt höchstens 32 Wochen möglich. Bei Schwangerschaft verlängern sich die Fristen um die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes.

Formular: Antrag auf Verlängerung

Krankheit

  • Teilen Sie die Erkrankung der Fachbereichsverwaltung unverzüglich mit.
  • Reichen Sie innerhalb von drei Werktagen ein ärztliches oder gegebenenfalls amtsärztliches Attest ein.
  • Eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht für die Abschlussarbeit nicht aus.
  • Das Attest muss die konkrete gesundheitliche Beeinträchtigung Ihrer Prüfungsfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer beschreiben.
  • Der Abgabetermin verlängert sich nur um die anerkannten Krankheitstage und erst, wenn der Prüfungsausschuss die Prüfungsunfähigkeit anerkannt hat.

Nutzung generativer KI

Der Einsatz generativer KI muss transparent und mit den jeweils geltenden HTW-Regelungen sowie den Vorgaben Ihrer Prüfungskommission vereinbar sein. Die wissenschaftliche Eigenleistung und die Verantwortung für sämtliche Aussagen, Quellen und Ergebnisse bleiben bei Ihnen.

  • Dokumentieren Sie eingesetzte KI-Werkzeuge und den jeweiligen Verwendungszweck im vorgesehenen KI-Verzeichnis.
  • Übernehmen Sie keine generierten Inhalte ungeprüft.
  • Beachten Sie Datenschutz, Vertraulichkeit und mögliche Rechte Dritter, insbesondere bei Unternehmensdaten.
  • Nicht kenntlich gemachte oder nicht eigenständig geprüfte Übernahmen können als Täuschung bewertet werden.

Hinweise der HTW Berlin zur Eigenständigkeitserklärung und zum KI-Verzeichnis

Nachteilsausgleich

Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können beim Prüfungsausschuss einen Nachteilsausgleich beantragen. Dieser kann auch eine angepasste Bearbeitungsfrist umfassen. Stellen Sie den Antrag möglichst frühzeitig.

Informationen der HTW Berlin zum Nachteilsausgleich

Masterarbeit digital abgeben

Ihre Abgabe-Checkliste

  • genau eine vollständige PDF-Datei
  • maximal 25 MB Dateigröße
  • aktuelles HTW-Deckblatt
  • vollständiger Text einschließlich aller Anhänge
  • unterschriebene Eigenständigkeitserklärung in der PDF
  • Vorgaben zum KI-Verzeichnis beachten
  • Versand von Ihrer persönlichen HTW-E-Mail-Adresse
  • Eingang spätestens am festgelegten Abgabetermin

Empfohlener Dateiname

MAP_Masterarbeit_Nachname_Vorname_Matrikelnummer.pdf

Empfohlener Betreff

MAP – Abgabe Masterarbeit – Nachname, Vorname – Matrikelnummer

Empfänger

fachbereich3@htw-berlin.de

Abgabe ausschließlich digital: Die reguläre Abgabe erfolgt ausschließlich als PDF über Ihre persönliche HTW-E-Mail-Adresse. Eine zusätzliche Papier-, CD- oder andere Fassung ist nur erforderlich, wenn die Prüfungskommission dies für die Gutachter*innen ausdrücklich abweichend festlegt.

Aktuelles Deckblatt für Abschlussarbeiten
Eigenständigkeitserklärung und Hinweise zum KI-Verzeichnis

Bewertung und Kolloquium

Bewertung der Masterarbeit

Die Masterarbeit soll im Masterstudiengang innerhalb von maximal acht Wochen durch die Gutachter*innen bewertet werden.

Zulassung zum Kolloquium nach der StuPO 2017

Sie werden zugelassen, wenn

  • die Masterarbeit mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewertet wurde und
  • alle übrigen Module des MAP im Umfang von 70 Leistungspunkten erfolgreich abgeschlossen sind.

Konnten Sie bei der Zulassung zum Masterstudium keine 210 Leistungspunkte nachweisen, müssen Sie aus Erststudium und MAP zusammen mindestens 280 Leistungspunkte nachweisen. Die im Auflagenprotokoll festgelegten Nachweise müssen der Prüfungsverwaltung unaufgefordert vorliegen.

Ablauf des Kolloquiums

  • Das Kolloquium findet grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Abgabe der Masterarbeit statt.
  • Es beginnt mit einem Vortrag von bis zu 15 Minuten.
  • Anschließend folgt ein Prüfungsgespräch zur Masterarbeit sowie zu benachbarten und ergänzenden Wissensgebieten.
  • Die Gesamtdauer beträgt einschließlich des Vortrags mindestens 45 und höchstens 75 Minuten.
  • Das Kolloquium ist grundsätzlich hochschulöffentlich, sofern Sie nicht widersprechen oder eine Vertraulichkeitsvereinbarung vorliegt.

Berechnung der Modulnote

LeistungGewichtung
Masterarbeit4/5 der Modulnote
Abschlusskolloquium1/5 der Modulnote

Masterarbeit und Abschlusskolloquium müssen jeweils mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bestanden sein.

Nichtbestehen und Wiederholung

Eine nicht bestandene Masterarbeit muss mit einem neuen Thema wiederholt werden. Masterarbeit und Kolloquium können jeweils höchstens zweimal wiederholt werden. Damit stehen grundsätzlich drei Prüfungsversuche zur Verfügung. Unter den Voraussetzungen der RStPO kann zusätzlich eine Freiversuchsregelung greifen.

Sonderregelungen für Studierende nach der StuPO 2015

Dieser Abschnitt ist nur relevant, wenn für Sie ausdrücklich die MAP-Studien- und Prüfungsordnung vom 6. Mai 2015 gilt. Bei Unsicherheit wenden Sie sich bitte an die MAP-Verwaltung.

PunktRegelung nach StuPO 2015
Zulassung61 Leistungspunkte aus den ersten beiden Studienplansemestern und fristgerechte Anmeldung
Noch offene Modulehöchstens 5 Leistungspunkte; zusätzlich müssen der zeitnahe Abschluss möglich und die Masterarbeit fachlich sowie zeitlich unbeeinträchtigt sein
Bearbeitungszeit15 Wochen
Grundsätzlicher Beginn15. Mai im Sommersemester beziehungsweise 15. Oktober im Wintersemester; verbindlich bleibt der Zulassungsbescheid
Zulassung zum Kolloquiumpositiv bewertete Masterarbeit durch zwei unabhängige Gutachter*innen und 85 Leistungspunkte im MAP
Fehlende ECTS aus dem Erststudiuminsgesamt 295 Leistungspunkte aus Erststudium und MAP
Gewichtung der Gesamtnote50 % Modulnoten, 40 % Masterarbeit, 10 % Abschlusskolloquium

Kontakt, Formulare und Rechtsgrundlagen

Organisatorische Fragen

Nicole Biehl
MAP-Verwaltung
Telefon: +49 30 5019-2353
E-Mail: Nicole.Biehl@htw-berlin.de
Campus Treskowallee
Gebäude TA, Raum C 309
Sprechzeiten nach Vereinbarung dienstags und freitags

Prüfungsrechtliche Fragen

Bei Anerkennungen, Härtefällen, Verlängerungen, Themenrückgaben und anderen prüfungsrechtlichen Sonderfällen wenden Sie sich bitte an den Vorsitz des Prüfungsausschusses MAP.

Wichtige Links

Stand der inhaltlichen Überarbeitung: 23. Juli 2026 (unter Einbezug der redigierten Fassung der MAP-Verwaltung vom 15. Mai 2026).