Masterarbeit

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Thema

Mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung schlagen Sie ein Thema für die Abschlussarbeit und für interne Prüfer(innen) vor. Der Prüfungsausschuss (PA) beschließt über die Zusammensetzung der Prüfungskommission und legt das Thema der Abschlussarbeit, sowie den Beginn und das Ende der Bearbeitungszeit schriftlich fest. Machen Sie keinen, einen unvollständigen oder einen ungeeigneten Vorschlag, so werden das Thema der Abschlussarbeit und die betreuenden Lehrkräfte durch den Prüfungsausschuss bestimmt.

Hinweise:

  • Bitte achten Sie darauf, dass zumindest die Erstbetreuung von jemandem vorgenommen wird der oder die aktiv im MAP lehrt. Externe Betreuerinnen und Betreuer (nur Zweitgutachten) müssen selber mindestens einen Master-Abschluss (oder vergleichbar) haben.
  • Vorschläge zum Thema sollten Sie mit Ihrem Erstbetreuer bzw. Ihrer Erstbetreuerin abstimmen.
  • Legen Sie vor Beginn Ihrer Abschlussarbeit mit Ihrem Erstbetreuer bzw. Ihrer Erstbetreuerin fest, ob die Arbeit der Geheimhaltung unterliegen soll, z.B. weil Ihr Unternehmenspartner das wünscht. Das sollte i.d.R. nicht der Fall sein, um den wissenschaftlichen Meinungsstreit zu fördern.
  • Die Arbeit kann auf Deutsch oder, nach Absprache, auf Englisch verfasst werden
  • Die Masterarbeit kann auch als Gruppenarbeit von zwei Studierenden durchgeführt werden, soweit der/die Prüfer_in einverstanden und das Thema geeignet ist. In Falle einer Gruppenarbeit müssen die Beiträge der einzelnen Studierenden abgrenzbar und individuell zu beurteilen sein.

Zulassung

Wenn Sie nach der Studien-und Prüfungsordnung 20152 studieren (Immatrikulation ab Wintersemester 2015/16) gilt folgendes:

Zur Masterarbeit wird zugelassen, wer alle Module der ersten zwei Studienplansemester im Umfang von 61 Leistungspunkten erfolgreich abgeschlossen und sich bis spätestens zum Ende des 2. Studienplansemesters in der Prüfungsverwaltung angemeldet hat.

Ein Kandidat oder Kandidatin kann auch zugelassen werden, wenn

  • er oder sie Module im Gesamtumfang von fünf Leistungspunkten noch nicht erfolgreich abgeschlossen hat und
  • der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Module im Semester, in dem die Masterarbeit geschrieben wird, möglich und zu erwarten ist und
  • Art und Umfang der noch fehlenden Modulprüfungen die Anfertigung der Masterarbeit fachlich und zeitlich nicht wesentlich beeinträchtigen.

Wenn Sie nach der Studien-und Prüfungsordnung 20172 studieren (Immatrikulation ab Wintersemester 2017/18) gilt folgendes:

Zur Masterarbeit wird zugelassen, wer alle Module der ersten beiden Studienplansemester im Umfang von 61 Leistungspunkten erfolgreich abgeschlossen und sich bis spätestens zum jeweils festgelegten Ende des zweiten Studienplansemesters in der Prüfungsverwaltung angemeldet hat. Ein/eine Kandidat_in kann auch zugelassen werden, wenn er/sie Module im Gesamtumfang von bis zu zehn Leistungspunkten noch nicht erfolgreich abgeschlossen hat.

Organisatorisches

1. Zeitpunkt und Dauer

Für die Studien-und Prüfungsordnung 20152 (Immatrikulation ab Wintersemester 2015/16) gilt folgendes:

Die Masterarbeit wird grundsätzlich ab dem 15. Mai für das Sommersemester und dem 15. November für das Wintersemester in einer Bearbeitungszeit von 15 Wochen angefertigt.

Für die Studien-und Prüfungsordnung 20172 (Immatrikulation ab Wintersemester 2017/18) gilt folgendes:

Die Masterarbeit wird semesterbegleitend und grundsätzlich ab dem 15. Mai für das Sommersemester und dem 15. November für das Wintersemester in einer Bearbeitungszeit von 16 Wochen angefertigt.

2. Wahl der Prüfungskomission

  • Die Anforderungen des §32 Abs. 2 BerlHG müssen erfüllt sein, d.h. Prüfungsleistungen dürfen nur von Personen bewertet werden, die selbst mindestens durch die Prüfung festzustellende Qualifikation haben.
  • Auf dem Antrag zur Zulassung zur Masterarbeit holen Sie das Einverständnis von Ihren gewünschten Erst- und Zweitbetreuern ein. Die Anforderungenen an Erst- und Zweitbetreuer (Prüfer) sind im § 20 Abs. 2 der RStPO (Rahmenstudien- und prüfungsordnung) geregelt.

3. Antrag

Reichen Sie den unterschriebenen Zulassungsantrag [PDF] fristgerecht bei der Fachbereichsverwaltung ein.

Zu einem vollständig ausgefüllten Antrag gehören

  • die Namen und Unterschriften der betreuenden Professor_innen
  • die Unterschrift des Erstbetreuers (vom Zweitbetreuer reicht eine ausgedruckte und dem Antrag beigefügte E-Mail-Bestätigung)
  • Viele Professor_innen benötigen ein Exposé, bevor sie einer Betreuung zustimmen. Bitte berücksichtigen Sie dies und bereiten es rechtzeitig vor.

4. Formale Anforderungen und Hinweise während der Bearbeitung

  • Krankenschein ist innerhalb von 3 Werktagen einzureichen. Der Abgabetermin verlängert sich entsprechend der Krankentage. Eine Verlängerung erfolgt einmalig für maximal 7 Kalendertage. Wird der Zeitraum von 7 Kalendertagen überschritten, erfolgt eine weitere Verlängerung nur bei Vorlage eines amtsärztlichen Attestes. Das Attest kann im Einzelfall vom Prüfungsausschuss auch bereits bei der ersten Krankschreibung angefordert werden.
  • Themenrückgabe kann einmalig und innerhalb der ersten sechs Wochen der Bearbeitungzeit zurückgegeben werden (Formular).
  • Geringfügige Veränderungen am Thema ist nur mit dem Erstprüfer bzw. dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses abzustimmen und ein Antrag auf Titeländerung zu stellen (Titeländerung).
  • Verlängerung des Abgabetermins ist nur möglich, wenn infolge höherer Gewalt, d.h. durch erhebliche, vom Kandidaten/in nicht zu vertretende und zu Beginn der Bearbeitung nicht vorhersehbare Ereignisse die Fertigstellung der Masterarbeit im vorgesehenen Zeitraum nicht möglich ist. Diese ist spätestens vier Wochen vor dem Abgabetermin zu beantragen (Formular).
  • Neues Deckblatt - nutzen Sie bitte zukünftig dieses Formular 
  • Vertraulichkeitsvereinbarung - dieses Formular legen Sie bitte ausgefüllt bei Abgabe der Arbeit mit vor.
  • Einreichung Dokumente - bitte senden Sie die Dokumente digital an Ihre Fachbereichsverwaltung

5. Abgabe der Abschlussarbeit (zur Zeit ausschließlich und bis auf Widerruf Online Abgabe)

Bei der Fachbereichsverwaltung sind spätestens zum Abgabetermin folgende Unterlagen einzureichen:

  • Von Ihrer HTW Email Adresse senden Sie Ihre Abschlussarbeit als PDF an die Fachbereichsverwaltung
  • die PDF sollte Namen, Matrikel Nummer und Studiengang im Namen enthalten.
  • die Eidessstattliche Erklärung muss unterschrieben und in der PDF Datei eingebunden sein.

Wird die Abschlussarbeit nicht fristgemäß abgegeben und liegen keine Gründe für das Versäumnis vor, die Sie zu vertreten haben, so ist die Abschlussarbeit mit „nicht ausreichend“ (5,0) zu bewerten.