Antworten auf Ihre dringendsten Bewerbungsfragen.

Wir verstehen, dass die Bewerbung für das MAP-Studium eine wichtige Entscheidung ist, und wir möchten Ihnen dabei so gut wie möglich helfen. Leider können wir Ihre Unterlagen nicht individuell prüfen, bevor Sie den formalen Bewerbungsprozess durchlaufen haben. Wir wissen, dass Sie vielleicht viele Fragen haben, und obwohl wir außerhalb der festgelegten Sprechzeiten keine persönlichen oder telefonischen Beratungen anbieten können, laden wir Sie herzlich ein, die Sprechstunden der Lehrenden zu nutzen. Dort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu klären und Sie auf Ihrem Weg zum MAP-Studium zu unterstützen.

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ALLGEMEINE FRAGEN ZUM STUDIENGANG

 

Ist MAP der richtige Studiengang für mich?

Das Studium bereitet Sie auf eine Leitungsfunktion oder eine stark konzeptionell ausgerichtete Tätigkeit vor. Eine Tätigkeit als HR Business Partner in einem größeren Unternehmen ist ebenfalls möglich. Sollten Sie planen, im Bereich HR-Administration, Lohn und Gehalt (Buchhaltung) oder in stark operativ geprägten HR-Bereichen zu arbeiten, ist der MAP nicht geeignet, um Sie darauf vorzubereiten.

Wie stehen die Chancen, für MAP angenommen zu werden?

Die Studienplätze werden zu 80 Prozent anhand eines Auswahlverfahrens und zu 20 Prozent auf Grundlage von Wartezeiten vergeben. Ein NC kann nicht genannt werden, da er jedes Jahr aufgrund der Bewerbungen neu berechnet wird. Ins Auswahlverfahren fließen die Durchschnittsnote des Bachelorstudiums, Zeiten berufspraktischer Erfahrungen sowie der Anteil studiengangspezifischer Fächer des vorangegangenen Studiums ein. Anhand einer Formel wird auf Grundlage dieser Daten ein Punktewert gebildet, welcher anschließend in eine Rangfolge gebracht und für die Auswahl herangezogen wird. Die genaue Berechnung finden Sie in der Zugangs- und Zulassungsordnung.

Ist ein Quereinstieg möglich?

Nein. Falls Sie aktuell in einem anderen Master-Studiengang an der HTW Berlin studieren, müssen Sie sich regulär bewerben, wenn Sie im MAP studieren wollen.

Kann ich Kontakt zu aktuell Studierenden aufnehmen?

Prinzipiell steht Ihnen das frei. Allerdings dürfen wir Ihnen keine persönlichen Daten (Mail-Adresse oder Name) von Studierenden zusenden. Schauen Sie bitte selber in den den einschlägigen sozialen Netzwerken nach. Diese bieten ggf. die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme. 

Ist das MAP-Studium mit Kindern vereinbar?

Studierende bestätigen, dass das MAP-Studium auch mit Kindern grundsätzlich möglich ist. Die zusätzliche Belastung sollte hierbei im Vorfeld nicht unterschätzt werden. Besonders während der Klausurenphase kann die Doppelbelastung anstrengend sein. Über die Vorlesungszeiten hinaus benötigen außerdem Gruppenarbeiten und die Master-Projekte viel zeitliche Verfügbarkeit.Als hilfreiche Optionen nennen derzeitige Studierende die Verteilung der Modulprüfungen auf zwei Prüfungszeiträume sowie die Möglichkeit, das MAP-Studium als Teilzeitstudium durchzuführen.

BEWERBUNGSVORAUSSETZUNGEN

Wer kann sich bewerben?

Der Master-Studiengang "Arbeits- und Personalmanagement" ist konsekutiv zum Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der HTW Berlin. Aber auch Absolvent*innen eines vergleichbaren Studiengangs mit entsprechenden Schwerpunkten sind willkommen, sofern das Studium zu 2/3 mit dem Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre vergleichbar ist. Erbrachte der erste Abschluss nur 180 Leistungspunkte (ECTS), müssen Sie zusätzliche Module belegen. Genauere Informationen finden Sie unter Bewerbung und in der Studienordnung.

Muss ich an der HTW Berlin studiert haben, um zum Master zugelassen zu werden?

Nein, Bewerber*innen anderer Hochschulen sind ebenso willkommen, da sie zur Vielfalt an der HTW Berlin und der möglichst vielseitigen Ausrichtung des Studiums einen wertvollen Beitrag leisten. Allerdings sind die Studienplätze begrenzt — wo Sie zuvor studierten, ist weniger relevant als Ihre Studienerfolge, Ihre beruflichen Erfahrungen und Ihre Motivation, das Studium an der HTW Berlin zu absolvieren.

Kann ich mich auch bewerben, wenn ich im Bachelorstudium nur 180 ECTS erworben habe?

Haben Sie in Ihren Bachelor-Studium mit 180 Credit Points abgeschlossen, können Sie sich trotzdem für den Master-Studiengang "Arbeits- und Personalmanagement" bewerben. Voraussetzung für einen erfolgreichen Master-Abschluss ist jedoch, dass Sie die fehlenden Leistungspunkte während des Studiums nachholen. Dies kann beispielsweise durch Anerkennung einer praktischen Tätigkeit nach Bachelor- bzw. Diplomabschluss geschehen oder durch das Erbringen zusätzlicher Leistungspunkte (Auflagen) während des Master-Studiums. Prinzipiell werden die fehlenden Punkte (Auflagen) in einem persönlichen Gespräch nach der Zulassung zum MAP in den ersten zwei Wochen des Studiums, festgelegt. Es ist nicht notwendig, vorher Termine zu vereinbaren. Individuelle Termine vor Studienbeginn sind leider nicht möglich. Bitte warten Sie den Studienbeginn ab.

Kann ich mich bewerben, auch wenn ich keinen BWL-Abschluss habe?

Prinzipiell ist eine Zulassung zum Master "Arbeits- und Personalmanagement" möglich. Dazu muss jedoch die Zulassungsfähigkeit im Einzelfall anhand eines Vergleichs Ihrer Studieninhalte mit denen des BWL-Bachelors der HTW Berlin geprüft werden. Auf der Seite "Bewerbung" finden Sie das Formular mit einer Auflistung der Fächer/Module des BWL-Bachelors an der HTW Berlin. Der Vergleich auf Zulassungsfähigkeit orientiert sich daran, ob Ihre Studienmodule zu mindestens 2/3 diesem BWL-Studium entsprechen.

Kann ich mich bewerben, wenn ich noch kein Zeugnis meines Bachelor-Abschlusses habe?

Ja — sofern Sie

  1. im letzten Semester Ihres Studiengangs und zur Abschlussarbeit oder -prüfung zugelassen sind sowie 
  2. der erfolgreiche Abschluss der noch offenen Prüfungsleistungen bis zum Beginn des Master-Studiums zu erwarten ist. 

Diese zwei Voraussetzungen sind zusammen mit den bisher erbrachten Studienleistungen nachzuweisen. Der Leistungsnachweis Ihrer Hochschule muss die bis dahin erreichte Durchschnittsnote und die Summe aller erbrachten Leistungspunkte (ECTS) enthalten. Die Zulassung erfolgt in diesem Fall vorläufig mit der Auflage, das noch fehlende Zeugnis spätestens im ersten Fachsemester des Master-Studiengangs nachzureichen.

Wird meine Berufserfahrung anerkannt?

Es werden im Rahmen der Zulassung ausschließlich die praktischen Erfahrungen bewertet, die Sie nach Ihrem ersten akademischen Abschluss (meist Bachelor) erworben haben. Ein duales Studium, eine Ausbildung oder die Tätigkeit als Werkstudent*in werden nicht als berufspraktische Erfahrung gewertet. Sie können den Nachweis über Ihre Berufserfahrung über ein Zeugnis, ein Zwischenzeugnis oder einen Auszug aus Ihrem aktuellen Arbeitsvertrag erbringen.

Kann ich noch fehlende Leistungspunkte auch im Rahmen eines Praktikums erwerben?

Ja. Das Praktikum muss sich auf die Inhalte von "Arbeits- und Personalmanagement" beziehen. Es ist in Vollzeit zu absolvieren, d.h. für mindestens 11-12 Wochen um ca. 15 Leistungspunkte zu erhalten. Haben Sie im Bachelor-Studium ein Pflichtpraktikum mit 30 Leistungspunkten absolviert, können Sie kein zusätzliches Praktikum absolvieren. Das Praktikum ist nur möglich, wenn Sie weniger als 30 Leistungspunkte erhalten haben.

Werden andere Kurse oder Zertifikate anerkannt?

Sollten Sie sich Fortbildungen, Zertifikate, oder Kurse an anderen Hochschulen anerkennen lassen wollen, so schauen Sie bitte im Vorfeld in die Hochschulordnung der HTW Berlin. Dort bekommen Sie Hinweise zu Anerkennungen. Bitte beachten Sie unbedingt auch Fristen, die Sie dort und im Akademischen Kalender finden. 

SPEZIELLE ANFRAGEN

Kann ich mich in den Studiengang einklagen?

Theoretisch können Sie sich in einen Studiengang einklagen, wenn noch freie Kapazitäten vorhanden sind. Dies ist beim MAP bisher nicht der Fall gewesen, da die Bewerber*innen-Zahl die Anzahl der Plätze um ein Vielfaches übersteigt. 

Außerdem immatrikulieren wir freiwillig mehr Bewerber*innen. Insofern hat eine Klage kaum eine Aussicht auf Erfolg, da der Studiengang schon durch eine freiwillige Selbstverpflichtung leicht über den Zahlen liegt, die das Verwaltungsgericht festgesetzt hat. 

Im Klagefall beschreiten wir konsequent den Rechtsweg. Alle Klagen auf Kapazität, um Studierende noch zusätzlich aufzunehmen, sind zuletzt zugunsten der HTW Berlin entschieden worden. Die abgelehnten Kläger*innen tragen die Kosten des Verfahrens. 

Ich habe Ihre 2/3-Prüfung auf Zulassungsfähigkeit durchgeführt, jedoch nicht erreicht. Gibt es dennoch eine Möglichkeit, zugelassen zu werden?

In Ausnahmefällen ja, aber es fehlen Ihnen Module bzw. Leistungspunkte mit BWL-Bezug. Wenn Sie während Ihres noch laufenden Bachelor-Studiums weitere BWL-Fächer außerhalb Ihres eigentlichen Studiengangs erfolgreich abschließen und nachweisen, können wir diese nach Prüfung auf das 2/3-Erfordernis anrechnen. Damit besteht für Sie die Möglichkeit, für MAP zugelassen zu werden.