Alles was Sie bei Auflagen im MAP-Studium beachten müssen

Sie wurden mit 180 ECTS unter Erfüllung bestimmter Auflagen zugelassen. Sie haben die Möglichkeit, bereits erbrachte Studienleistungen, berufsbildende Weiterbildungskurse, Berufserfahrung und/oder  ein Fachpraktikum anerkennen zu lassen. Praktika, die bereits Pflichtbestandteil des vorangegangenen Bachelorstudiums waren, können nicht anerkannt werden.
Für folgende Leistungen, die bereits vorliegen können oder noch zu erbringen sind, werden Leistungspunkte vergeben:

  • Max. 25 ECTS für ein Praktikum/Berufstätigkeit in Vollzeit von 6 Monaten (24 Wochen à 40 Stunden) nach dem ersten, der Zulassung zu Grunde liegenden akademischen Abschluss. Anerkannt werden kann zudem die Tätigkeit als Werkstudent (während des Master-Studiums). Der Umfang der anzurechnenden ECTS (max. 25) ergibt sich je nach Umfang der Werkstudententätigkeit [Formel: 25 x Gesamtanzahl Stunden Werkstudent/(24x40)]
  • 5 ECTS für einen Ausbilder/ADA Schein (vorhanden oder noch zu absolvieren)
  • 5 ECTS für normale HTW Kurse, die noch belegt werden oder bereits ergänzend zum ersten akademischen Abschluss abgeschlossen wurden (zusätzliche Module zum der Zulassung zu Grunde liegenden akademischen Abschluss)
  • 5 ECTS (bzw. nach entsprechender Modulbewertung) pro Modul von Auslandsstudienleistungen (z.B. Summer School in Helsinki).

Für die Festlegung der Auflagen wird ein separater Termin bekannt gegeben.

Zum Termin der Auflagenbesprechung bringen Sie bitte das Formblatt und alle notwendigen Nachweise mit. Bitte beachten Sie, dass die Besprechung der Auflageninhalte nur einmalig erfolgen kann und eine nachträgliche Änderung der Auflagen nur in begründeten Ausnahmefällen möglich ist. Die Festlegung von Auflagen auf elektronischem Wege kann nicht erfolgen.

Anerkennung Modulleistungen lt. Auflagenvereinbarung

Sie haben die Absolvierung eines oder mehrerer Module als Auflage erhalten. Da Sie sich als MAP-Studierender nicht für die Prüfung in anderen Studiengängen im LSF anmelden können, nutzten Sie für die Dokumentation ihrer Prüfungsleistung den Leistungsnachweis.

Bitte nehmen Sie als Nachweis zur Prüfungsberechtigung am Prüfungstag Ihres Auflagenmoduls eine Kopie Ihrer vereinbarten Auflagen mit, um gegebenenfalls Ihren Prüfungsanspruch nachzuweisen.

Der vollständig ausgefüllte Leistungsnachweis ist im Original in der Prüfungsverwaltung abzugeben.

Fachpraktikum als Auflage

Spätestens drei Wochen vor Praktikumsbeginn reichen Sie bitte folgende Unterlagen im Original und in Kopie in der Fachbereichsverwaltung ein:

•    das Formular Erklärung zur Durchführung eines Praktikums lt. Auflage Studiengang MAP und
•    den rechtsverbindlich unterzeichneten Praktikumsvertrag.
Für den Praktikumsvertrag sollte der von der HTW Berlin veröffentlichte Mustervertrag verwendet werden. Der Praktikumsvertrag muss Angaben zum Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit enthalten.

Praktikumsbeurteilung/Arbeitszeugnis

Spätestens drei Wochen nach Praktikumsende legen Sie der Auswahlkommission folgende Unterlagen vor:
•    Praktikumsblatt im Original (mit Bestätigung der Praktikumsstelle)
•    Praktikumsbeurteilung/Arbeitszeugnis im Original und Kopie

Eine Anerkennung des Praktikums auf elektronischem Wege kann nicht erfolgen.

Weitere Anerkennungen

Sollten Sie sich Fortbildungen, Zertifikate, oder Kurse an anderen Hochschulen anerkennen lassen wollen, so schauen Sie bitte im Vorfeld in die Hochschulordnung der HTW. Dort bekommen Sie Hinweise zu Anerkennungen. Bitte beachten Sie unbedingt auch Fristen, die Sie dort und im Akademischen Kalender finden. 

Wichtig

Bitte denken Sie daran:

  1. Das ausgefüllte Formular mit den Auflagen im Prüfungsamt abzugeben.
  2. Das Original sicher zu verwahren.

Sind die Auflagen einmal festgelegt können Sie im Normalfall nicht mehr verändert werden. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zum Termin, in dem die Auflagen abgestimmt werden an der HTW sind. Der Termin wird in der Kick-Off Veranstaltung bekannt gegeben.